Bischöflich Münstersches Offizialat
Für die Katholische Kirche im Oldenburger Land

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Missio Canonica

Wer nach Abschluss des Theologiestudiums und der pädagogischen Zusatzausbildung (Referendariat) oder nach einem anderen gleichwertigen Abschluss einen Lehrauftrag als katholische Religionslehrerin bzw. katholischer Religionslehrer im Offizialatsbezirk Oldenburg übernimmt, muss hierzu in besonderer Weise durch den Weihbischof beauftragt werden.

Mit der Beantragung der Missio canonica gibt die Religionslehrerin bzw. der Religionslehrer das Versprechen ab, den Religionsunterricht in Übereinstimmung mit der Lehre der katholischen Kirche zu erteilen. Gemäß dem Beschluss der Synode der deutschen Bistümer von 1974 gilt für die Religionslehrkraft, dass sie "in der persönlichen Lebensführung die Grundsätze der Lehre der katholischen Kirche" beachtet.  Erwartet wird die auf Taufe und Firmung gründende Bereitschaft, den schulischen Dienst in christlicher Verantwortung zu übernehmen. Bei Verheirateten werden die kirchliche Eheschließung und die katholische Taufe der Kinder vorausgesetzt. Während des Vorbereitungsdienstes (Referendariat) wird auf Antrag eine vorläufige Unterrichtserlaubnis erteilt.

Vorbereitungsdienst (Kirchliche Unterrichtserlaubnis)

Für den Vorbereitungsdienst wird eine "vorläufige kirchliche Unterrichtserlaubnis" erteilt. Diese ist mit dem entsprechenden Formular zu beantragen. Die dort aufgeführten Anlagen sind beizufügen.

Die diözesane Zuständigkeit während des Vorbereitungsdienstes richtet sich nach dem Ort des Seminars, an dem die Ausbildung stattfindet. Der Antrag ist also an die zuständige Stelle des Bistums zu richten, in dessen Bereich das Studienseminar liegt. Die niedersächsischen Bistümer erkennen die Kirchliche Unterrichtserlaubnis gegenseitig an.

Einstellung (Missio canonica)

Die Beantragung der Missio canonica erfolgt bei bzw. nach der festen Einstellung in den Dienst als Religionslehrerin bzw. Religionslehrer.

Das bedeutet:

Wenn - wie im Regelfall - bereits die vorläufige kirchliche Unterrichtserlaubnis erteilt wurde, muss der Antrag bei einer Festeinstellung in den Schuldienst dennoch erneut gestellt werden. Es sind neben den allgemeinen Angaben die geänderten Angaben zur Schule etc. einzutragen.

Diesem neuen Antrag müssen das Zeugnis der staatlichen Prüfung (als beglaubigte Kopie), zwei Referenzen (davon eine nach Möglichkeit von einem Priester der dazugehörigen Pfarrei) und Urkunden über eventuell seit der letzten Antragstellung veränderte Voraussetzungen beigefügt werden.

Nach einem persönlichen Gespräch zum gegenseitigen Kennenlernen wird die Urkunde ausgestellt.

Kontakt

Foto von Matthias Soika
Matthias Soika

Religionspädagogik und Lehrerfortbildungen

Tel. 04441 872-226
Mobil 0151 64905267

Abteilung Schule
Kolpingstraße 20
49377 Vechta