„Mit dem neuen Arbeitsrecht haben die Debatten auf dem Synodalen Weg und die Gespräche in der Bischofskonferenz ein gutes und greifbares Ergebnis gebracht“, sagt der Bischöfliche Offizial für das Oldenburger Land, Weihbischof Wilfried Theising dazu. „Die neue Grundordnung macht deutlich: Vielfalt in kirchlichen Einrichtungen ist eine Bereicherung“, erklärt Theising weiter.
Im Oldenburger Land arbeiten derzeit mehr als 17.500 Menschen in katholischen Einrichtungen wie Pfarreien, Schulen, Kindertagesstätten, Büchereien, Bildungshäusern, Krankenhäusern, Einrichtungen der Altenpflege, Einrichtungen für Menschen mit Behinderung u.v.m.
Im Mittelpunkt des neuen kirchlichen Arbeitsrechtes steht unter anderem der Auftrag an Dienstgeber und Führungskräfte, den kirchlichen Charakter der Einrichtungen zu schützen und zu stärken. Die katholische Identität einer Einrichtung soll durch Leitbilder, eine christliche Organisations- und Führungskultur und durch Vermittlung christlicher Werte und Handlungen gestaltet werden, wie die Deutsche Bischofskonferenz in einer Mitteilung schreibt.