Infos zu Pfarreiratswahlen
24. März 2017
- Vechta, Stapelfeld, Oldenburg
Briefwahl und neues Wahlalter wurden eingeführt
Mehr als 40 Priester, Mitglieder und Vorsitzende von Pfarreiräten und Pastorale Mitarbeitende informierten sich am vergangenen Freitag (18.03.) in der Katholischen Akademie Stapelfeld über die anstehenden Pfarreiratswahlen. Am 11. und 12. November werden im Bistum Münster und damit auch im Oldenburger Land die wichtigen pastoralen Gremien der katholischen Kirchengemeinden gewählt. Für die kommenden Wahlen wurden durch den Diözesanrat neue Statuten erlassen. Sie sehen unter anderem eine Weitung des Gemeindebegriffes, ein neues Wahlalter und die allgemeine Briefwahl vor. Die nächste Infoveranstaltung findet am 31. März im Forum St. Peter in Oldenburg statt.


© Offizialat/Hörnemann
Arnold Kalvelage, Geschäftsführer des Pastoralrates im Oldenburger Land, informierte über die Veränderungen in den Statuten für Pfarreiräte.


© Offizialat/Hörnemann
Dominik Blum erläuterte den Stellenwert der Veränderungen für die Pastoral vor Ort.
Arnold Kalvelage und Dominik Blum, Mitarbeiter des Bischöflich Münsterschen Offizialates, gingen in einem Vortrag auf die Änderungen ein. Anschließend bestand in Gesprächsrunden Gelegenheit, über Öffentlichkeitsarbeit, Kandidatensuche, Organisatorisches und Formalitäten zur Pfarreiratswahl zu beraten und Fragen zu stellen.
„Ziel des Diözesanrates war es, dass die örtlichen Begebenheiten noch stärker in den Statuten auftauchen. Das, was vor Ort entstanden ist, ist gut überlegt“, erklärte Arnold Kalvelage, Geschäftsführer des Oldenburgischen Pastoralrates. Jede Pfarrei habe die Aufgabe, das Wahlverfahren vor Ort zu gestalten. Doch durch Varianten und Regeln werde die Sache auch komplizierter, stellte Kalvelage fest.
Die aktuell amtierenden Pfarreiräte hätten die Aufgabe, lokale Pastoralpläne zu gestalten, berichtete Dominik Blum, stellvertretender Leiter der Abteilung Seelsorge im Offizialat, es gehe um die Gestaltung einer lebendigen Kirche. „Wir glauben, dass Leute vor Ort wissen, wie Pastoral vor Ort geschehen soll“, sicherte der Theologe zu.
Weitung des Gemeindebegriffs
„Pfarreien können sich als Gemeinschaft von Gemeinden verstehen“, erläuterte Blum. Die Grenzen einer Pfarrei seien bischöflich festgelegt. Unter dem Begriff Gemeinde werde künftig viel mehr verstanden, als das, was um die Kirchtürme der vor den Fusionen eigenständigen Kirchengemeinden geschieht. „Es gibt Menschen, die erleben Kirche in der Kindertagesstätte oder in der Schule, dann ist das vielleicht die Gemeinde“, erklärte Blum, hier brauchte es Anpassung. „Die Änderung ist ein großer Fortschritt, sie ermöglicht mehr Teilhabe vor Ort“, zeigte sich Blum sicher.
Absenkung des Wahlalters
Bei der Pfarreiratswahl 2017 haben erstmals Jugendliche ab 14 Jahren das aktive Wahlrecht. Hier hat sich der Bund der Deutschen Katholischen Jugend im Diözesanrat stark gemacht. Grund für die Änderung: Kinder und Jugendliche wirken wesentlich im Alltag ihrer Pfarreien mit. Ihnen werde an vielen Stellen zugetraut, Verantwortung zu übernehmen und ein lebendiges Gemeindeleben mitzugestalten. „Doch es wird eine Herausforderung für die Gemeinden sein, Jugendliche zur Wahl zu motivieren“, vermutete Kalvelage.
Briefwahl für alle
Kalvelage und Blum erklärten, dass Pfarreien künftig auf Antrag die Pfarreiratswahl als allgemeine Briefwahl durchführen könnten. Jeder Wahlberechtigte bekomme seine Unterlagen dann nach Hause und nicht nur einzelne Wähler nach einem Antrag. „Die allgemeine Briefwahl ist ein Angebot, sie können es nutzen“, stellte Kalvelage fest. Die Entscheidung darüber läge beim Pfarreirat, sagte der Ansprechpartner für die Pfarreiratswahl.
Johannes Hörnemann