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BMO unterstützt starke christliche Gesundheitsversorgung in Oldenburg

21. Juli 2022 - Vechta, Oldenburg

Pressegespräch in Vechta 

Das Bischöflich Münstersche Offizialat (BMO) Vechta unterstützt weiter das Anliegen von Pius-Hospital und Evangelischem Krankenhaus Oldenburg, zusammen zu gehen. „Uns ist eine starke christliche Gesundheitsversorgung in Oldenburg auf einem soliden Fundament wichtig“, erklärt Michael gr. Hackmann, Finanzdirektor im BMO bei einem Pressegespräch in Vechta. 

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Rechtsanwalt Dr. Gerd Möller sprach auch über rechtliche Hintergründe und Hürden der Verhandlungen.

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Andreas Windhaus, Justitiar im BMO, vermittelte Informationen zum Stiftungsrecht und zu den Aufgaben der Stiftungsaufsicht.

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Michael gr. Hackmann, BMO-Finanzdirektor, macht deutlich, dass aus Sicht des BMO die Verhandlungen zwischen Pius-Hospital und EVK Oldenburg fortgesetzt werden sollten.

Als Stiftungsaufsicht ist das BMO zugleich rechtlich dazu verpflichtet, sicherzustellen, dass der Stifterwille und der Stiftungszweck der Stiftung Pius-Hospital gewahrt wird. Auf Wunsch des Verwaltungsrates des Pius-Hospitals hat das BMO neben Finanzdirektor gr. Hackmann zudem Rechtsanwalt Dr. Gerd Möller in ein Verhandlungsteam entsandt.

„Wir bedauern, dass es infolge der Mitteilung des Pius-Hospitals über den derzeitigen Stand der Gespräche vom 18.7.22 erneut zu einer öffentlichen Auseinandersetzung um die gemeinsame Zukunft der beiden Krankenhäuser gekommen ist“, sagt Dr. Möller. 

„Wir schlagen dessen ungeachtet weiterhin unverändert das folgende weitere Vorgehen vor, um ein Zusammengehen der beiden Krankenhäuser konstruktiv und zügig voranzutreiben“, führen Möller und Hackmann gemeinsam aus:  

  • Für die Seite der Katholischen Kirche geht es in diesem Prozess zunächst darum, die Beziehung zwischen den katholischen Kirchengemeinden in Oldenburg und dem Pius-Hospital sowie den Grad der künftigen Verbindung zu klären. Da die Sorge für Kranke, Leidende und Trauernde zu den wichtigsten Werken christlicher Nächstenliebe gehören, ist es für das BMO zentral, die Auffassung der Kirchengemeinden bei den weiteren Entscheidungen zu berücksichtigen. 
  • Das BMO strebt auch an, die Kirchengemeinden langfristig in die Strukturen des angestrebten gemeinsamen Zusammengehens beider Krankenhäuser auf Augenhöhe einzubinden, um so die Verbindung zwischen Hospital und Kirche vor Ort auch institutionell zu stärken. Möglicherweise ist hier die Aufstellung der Stiftung des Evangelischen Krankenhauses ein gutes Vorbild.
  • Der Prozess des Zusammenschlusses des Pius-Hospitals und des Evangelischen Krankenhauses sollte auf dieser Grundlage und nach entsprechender Meinungsbildung in den Kirchengemeinden zielstrebig fortgesetzt werden.
  • Die zugrundeliegenden medizinischen, wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse beider Häuser und Stiftungen sollten umfassend aufgeklärt werden. Gleiches gilt für etwaige Belastungen und Risiken, die bei verschiedenen Modellen des Zusammengehens eintreten können.
  • Auf dieser Basis sollte ein Vergleich gezogen werden zwischen den verschiedenen Möglichkeiten des Zusammengehens der beiden Krankenhäuser. Rechtliche Grenzen und Möglichkeiten müssen dabei natürlich beachtet werden. Von Bedeutung sind hier zwei vorliegende Gutachten, die die Frage des Zusammengehens aus stiftungsrechtlicher Sicht betrachten (Gutachten Achilles und Gutachten Schulte).
  • Eine Entscheidung für eine spezielle Form des Zusammengehens sollte zügig nach der beschriebenen Klärung offener Fragen und einem Modellvergleich erfolgen.
  • Ein Zusammengehen von Pius-Hospital und Evangelischem Krankenhaus Oldenburg auf Augenhöhe und die Erhaltung und Sicherung der Universitätsmedizin sollte von keiner Seite in Frage gestellt werden. 

Auf Grundlage dieser Überzeugungen und Vorschläge für das weitere Vorgehen blickt die BMO-Delegation trotz der Irritationen der letzten Tage den für August vereinbarten Gesprächen mit dem Pius-Hospital konstruktiv entgegen.  Patienten, Mitarbeitende und Öffentlichkeit hätten kein Interesse an einer öffentlichen Auseinandersetzung und ein Recht auf sichtbare Ergebnisse und Fortschritte, stellt die BMO-Delegation fest. „Wir rufen alle Beteiligten auf, dass wir uns an einen Tisch setzen und die Dinge inhaltlich und konstruktiv voranbringen“, ergänzen gr. Hackmann und Dr. Möller. Die Verhandlungen mit dem EVK sollten auf keinen Fall gestoppt werden. 

Pressemitteilung des Bischöflich Münsterschen Offizialates