75 Jahre Grundgesetz: Feiern in den Gemeinden

"Die Würde des Menschen ist..." leicht zu übersehen: Das Foto zeigt ein Detail des Werkes „Grundgesetz 49“ von Dani Karavan. Fotografiert wurde der Artikel 1 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland, der mit dem Satz beginnt: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt." Weitere Informationen zum Kunstwerk: https://www.bundestag.de/besuche/kunst/kuenstler/karavan/199028-199028
Am 23. Mai dieses Jahres wird das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland 75 Jahre alt. Das ist auch für die christlichen Kirchen in Niedersachsen ein Grund zum Feiern, denn als Christinnen und Christen leben wir die Werte, auf denen unser Grundgesetz basiert. Und wir engagieren uns kritisch und konsequent für Gerechtigkeit, Demokratie und eine soziale Gesellschaft. Das ist umso wichtiger, da aktuell grundlegende demokratische Errungenschaften in Frage gestellt werden.
„Suchet der Stadt Bestes und betet für sie zum Herrn“ (Jeremia 29, 7). Dazu gehört auch das Engagement für das Grundgesetz, das „im Bewusstsein der Verantwortung vor Gott und den Menschen“ damals wie heute dem Frieden dienen will (Präambel).
Wir würden uns deshalb sehr freuen, wenn Sie in Ihren Gemeinden am 23. Mai oder im Umfeld dieses Tages in Gottesdiensten, Andachten und Veranstaltungen das Jubiläum des Grundgesetzes und die Bedeutung der Demokratie für die Kirche zum Thema machen. Vielleicht planen Sie das schon in ökumenischer Verbundenheit oder zusammen mit anderen gesellschaftlichen Partnern?
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