Das Schutzkonzept wurde durch eine abteilungsübergreifende Arbeitsgruppe erstellt und durch den Bischöflichen Offizial, Weihbischof Wilfried Theising, in Kraft gesetzt. „Das Konzept fordert uns zu einer „Kultur der Achtsamkeit“ heraus“, betont Dr. Markus Wonka, Leiter der Abteilung Seelsorge. Die Systematik des Konzeptes sieht konkrete Vorschriften vor, z. B. zu Schulungen der Mitarbeitenden und zur Vorlage erweiterter Führungszeugnisse. Damit soll in der kirchlichen Verwaltung auch der achtsame Umgang miteinander und mit den verschiedenen Zielgruppen dauerhaft gestärkt werden.
Aktuelles
Kultur der Achtsamkeit
16. Februar 2021
Offizialat veröffentlicht institutionelles Schutzkonzept
Mit einem institutionellen Schutzkonzept setzt das Bischöflich Münstersche Offizialat (BMO) seit Anfang des Jahres Regeln, Handlungsleitfäden und einen Verhaltenskodex zum Schutz von Kindern, Jugendlichen sowie schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen fest. Das Konzept gilt verbindlich für alle Mitarbeitenden der katholischen Behörde und entspricht den Vorgaben der Ordnung zur Prävention gegen sexualisierte Gewalt im Offizialatsbezirk Oldenburg.
Alle Mitarbeitenden sind in jedem Fall zur Teilnahme an einer mehrstündigen Informationsveranstaltung verpflichtet. Je nach Aufgabe und Verantwortungsebene stehen umfassendere Schulungen an. Dabei geht es um die konkrete Umsetzung des Konzeptes und vor allem um die Sensibilisierung für das Thema ‚grenzverletzendes Verhalten und sexualisierte Gewalt‘.
Das Thema Prävention sexualisierter Gewalt ist in den Arbeitsfeldern des Bischöflich Münsterschen Offizialates nicht neu. Seit dem Jahr 2011 wird nach den Vorgaben der Ordnung zur Prävention Sexualisierter Gewalt gearbeitet und viele Mitarbeitende in der Pastoral und in der Abteilung Seelsorge wurden in den vergangenen Jahren bereits geschult. Auch in der Ausbildung Ehrenamtlicher ist die Prävention sexualisierter Gewalt seit mehr als zehn Jahren fester Bestandteil. Mit Unterstützung der Präventionsfachkraft des BMO, Frau Andrea Habe, verankern derzeit alle Kirchengemeinden und viele Einrichtungen im Oldenburger Land die Vorgaben der Präventionsordnung in individuellen Schutzkonzepten für Ihre Handlungsfelder. 33 Kirchengemeinden haben ihre Schutzkonzepte bereits fertig erstellt.
Johannes Hörnemann