BMO-Richtlinie zur Förderung von religiösen Maßnahmen und zur Qualifizierung ehrenamtlichen Engagements
Präambel
Das Bischöflich Münstersche Offizialat (BMO) fördert die Durchführung von religiösen Maßnahmen gemäß den folgenden Bestimmungen. Ziel ist es, dass Christen den Glauben als relevante Größe für ihren Alltag entdecken, dass sie Jesus Christus (besser) kennen lernen, ihre Beziehungen zu ihm vertiefen und die Botschaft des Evangeliums als Hilfe und Herausforderung zum Leben erfahren. Dazu sollen religiöse Maßnahmen im Sinne dieser Richtlinie beitragen.
Mit religiösen Maßnahmen soll der katholische Glaube gestärkt, vertieft und erneuert werden. Sie sollen mit Glaubenszeugnissen und als Orte der Glaubensweitergabe das religiöse Leben der Zielgruppen fördern. Zudem sollen Teilnehmende der Frage nachgehen, welche Bedeutung der christliche Glaube für die eigene Lebensgestaltung hat.
Maßnahmen zur Qualifizierung Ehrenamtlicher können ebenfalls förderfähig sein. Die katholische Kirche im Oldenburger Land lebt davon, dass gläubige Christinnen und Christen Verantwortung übernehmen und ihre Gaben und Fähigkeiten ehrenamtlich in die Förderung und Gestaltung vor Ort einbringen.
Nachfolgende Richtlinien geben Auskunft über Bedingungen und Formalitäten.
Online-Antrag
Gegebenenfalls muss die Einbindung des externen Dienstleisters (ChurchDesk) freigeschaltet werden.
Kontakt
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Bischöflich Münstersches Offizialat | Abteilung Seelsorge - Seelsorge Personal
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