Bischöflich Münstersches Offizialat
Für die Katholische Kirche im Oldenburger Land

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Kirchlich heiraten - Wie geht das?

Liebes Brautpaar,

Sie möchten kirchlich heiraten und zu diesem Entschluss gratulieren wir Ihnen herzlich! Hier finden Sie einige Antworten auf Ihre Fragen rund um die kirchliche Eheschließung. Falls Sie Fragen haben, treten sie gerne mit uns in Kontakt:

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Ehe, Familie, Alleinerziehende

Tel. 04441 872-210

Bischöflich Münstersches Offizialat | Abteilung Seelsorge
Bahnhofstraße 6
49377 Vechta
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Broschüre kirchlich heiraten

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Was ist das Ehesakrament?

Die Ehe unter Getauften ist in der katholischen Kirche ein Sakrament, ein heilbringendes Zeichen der Nähe Gottes. In der Liebe, der Treue und dem unbedingten „Ja“ der Ehepartner Zeit ihres Lebens zueinander wird die Treue Gottes zu den Menschen erfahrbar. Denn Gott ist verlässlich und will Ihnen treu zur Seite stehen, Ihnen durch seinen Segen Gutes zusagen.

Welches Pfarramt ist zuständig?

Für Sie zuständig ist das Pfarramt ihres Wohnsitzes, wo sie tatsächlich leben. Nehmen Sie frühzeitig Kontakt mit Ihrem Pfarrer auf (bei konfessionsverschiedenen Paaren mit beiden zuständigen Pfarrern bzw. Pfarrerin), der bei Ihrer Trauung assistieren soll. Fragen Sie rechtzeitig nach, ob er und die gewünschte Kirche für den von Ihnen gewählten Termin zur Verfügung stehen.

Welche Unterlagen brauchen wir?

Sie benötigen zur Anmeldung der Trauung einen neuen Taufschein, der Ihnen von Ihrem Taufpfarramt ausgestellt wird. Der Taufschein katholischer Partner darf nicht älter als ein halbes Jahr sein. Nichtkatholische Partner brauchen einen Ledigennachweis.

Wozu dient ein Ehevorbereitungskurs?

Sie sind unterwegs "Auf dem Weg in die Ehe". Dieser Weg ist für Sie mit vielen Vorbereitungen rund um das Hochzeitsfest verbunden. Vieles gilt es zu organisieren und zu bedenken. Und dann auch noch einen Ehevorbereitungskurs? – Ja, denn für jedes Sakrament bietet die kath. Kirche eine Art der Vorbereitung an und gerade für dieses, von ihnen zukünftig gelebte Sakrament der Ehe, ist es sinnvoll, sich vorzubereiten. Herzliche Einladung, sich als Paar Zeit zu nehmen, inne zu halten und über die Bedeutung von Partnerschaft, kirchlicher Trauung und Ehe nachzudenken und ins Gespräch zu kommen. Auf unseren Kursen möchten wir Ihnen Anregungen und praktische Hinweise geben zum Sinn und zur Gestaltung der kirchlichen Heirat. Wir haben dazu unterschiedlichste Kursformate über einen Abend bis hin zu einem Wochenende. Suchen Sie sich das Passende heraus.

Was passiert beim Traugespräch?

Das Traugespräch mit dem Pfarrer erfolgt meist einige Wochen vor dem Hochzeitstermin, um sich kennenzulernen und das Ehevorbereitungsprotokoll auszufüllen. Die Trauung wird gemeinsam in den Blick genommen. Auch können organisatorische Fragen geklärt werden, z.B. besonderer Blumenschmuck in der Kirche, Auswahl der Musikstücke, Fotografieren im Traugottesdienst,...

Gestaltung des Traugottesdienstes

Sie als Brautpaar sind dazu eingeladen, Ihren Traugottesdienst selbst vorzubereiten, damit Ihr Leben, Ihre Wünsche, Hoffnungen und Sorgen in dem Gottesdienst zum Ausdruck kommen können. Machen Sie Vorschläge für Gebete, Lieder oder andere Elemente. Schreiben Sie eigene Texte, ermutigen Sie Eltern, Verwandte und Freunde, Lesungen oder Fürbitten vorzutragen. Auf den Ehevorbereitungskursen erhalten sie auch viele Hinweise und Ideen zur Gestaltung Ihres Traugottesdienstes. Im Rahmen des Traugesprächs mit Ihrem Pfarrer können Sie dann Ihren Gestaltungsvorschlag besprechen.

Kirchenrecht und Ehe: Fragen und Antworten

Ehe

Was ist bei einer geplanten kirchlichen Eheschließung grundsätzlich zu beachten?

Grundsätzlich ist es unbedingt empfehlenswert und sinnvoll, sich als Katholik im Falle einer beabsichtigten kirchlichen Eheschließung rechtzeitig, d.h. nach Möglichkeit etwa ein halbes Jahr vor der geplanten Trauung, mit dem Pfarrer des Wohnsitzes in Verbindung zu setzen. So können alle wichtigen Fragen in Ruhe geklärt und mögliche unangenehme Überraschungen vermieden werden!

Wer kann in katholischer Form, also kirchlich die Ehe schließen?

Jeder getaufte Katholik kann katholisch-kirchlich heiraten, sofern er rechtlich nicht daran gehindert ist. Er ist z. B. daran gehindert, wenn ein Ehehindernis vorliegt. Das kann beispielsweise eine schon bestehende Ehe (auch eine zivile und geschiedene Ehe mit einem anderen Partner!) sein.

Darüber hinaus muss er die personale Fähigkeit besitzen, eine Ehe im Sinne der Kirche schließen und führen zu wollen und auch zu können. D. h. er darf die Lehre der Kirche über die Ehe nicht ablehnen.

Kann eine Katholikin einen Christen einer anderen Konfession oder auch einen ungetauften Partner kirchlich heiraten?

Ja. Katholiken können jeden kirchlich gültig heiraten, der selbst zur Ehe fähig und rechtlich nicht daran gehindert ist. Die Eheschließung zwischen einer Katholikin und einem getauften Nichtkatholiken ist gültig und Sakrament, da beide Partner getauft sind. Es handelt sich um eine konfessionsverschiedene Ehe. Die Eheschließung zwischen einem Katholiken und einer nichtgetauften Person ist gültig, aber kein Sakrament, da ein solches nur zwischen zwei Getauften entsteht. Die Kirche bezeichnet eine solche Ehe als religionsverschiedene Ehe.

Kann ein Katholik auch in der evangelischen Kirche heiraten?

Ja. Wenn ein Katholik und eine evangelische Christin heiraten wollen und sich darauf verständigt haben, die kirchliche Trauung in der evangelischen Kirche zu feiern, dann kann der Katholik von seiner Pflicht, in katholischer Form zu heiraten, befreit werden. Er sollte dazu rechtzeitig Kontakt mit seinem Pfarrer aufnehmen.

Müssen Trauzeugen getauft und gefirmt sein?

Nein. Anders als bei Taufpaten und-zeugen handelt es sich bei Trauzeugen um reine Beweiszeugen. Es ist lediglich gefordert, dass zwei Trauzeugen bei der Eheschließung anwesend sind, die dazu in der Lage sind, die Trauung wahrzunehmen und gegebenenfalls zu bezeugen.

Müssen Braut und Bräutigam gefirmt sein?

Katholiken, die kirchlich heiraten wollen, sollen nach Möglichkeit gefirmt sein. Es ist sinnvoll, dass erwachsene Katholiken alle drei sogenannten Initiationssakramente, also Taufe, Firmung und Eucharistie empfangen haben. Wo jedoch in Einzelfällen keine Firmung empfangen wurde, ist sie nicht unabdingbare Voraussetzung zur kirchlichen Trauung. Die kirchliche Eheschließung kann aber ein Anlass sein, über Glaubensfragen erneut ins Gespräch zu kommen und den Empfang der Firmung zu erwägen.

Ist für einen Katholiken eine zivile Vorehe, die geschieden wurde, ein Hindernis, kirchlich zu heiraten?

Zunächst einmal ja. Die Lehre der Kirche über die Ehe beinhaltet, dass die Ehe „Einehe“ ist, also eine monogame Bindung eines Mannes mit einer Frau. Neben dieser einen Ehe kann keine zweite bestehen. In diesem Zusammenhang wird seitens der Kirche auch einer zivil geschlossenen Ehe eine Qualität zuerkannt, die zumindest geeignet ist, einer kirchlichen Eheschließung mit einem anderen Partner im Wege zu stehen, selbst dann noch, wenn sie bereits geschieden wurde. Da eine rein zivile Ehe in der Regel jedoch nicht kirchlich gültig ist, kann sie, nachdem sie geschieden wurde, auf Antrag für nichtig erklärt werden, so dass sie für eine kirchliche Trauung kein Hindernis mehr darstellt. Erster Ansprechpartner dafür ist der Wohnsitzpfarrer.

Welche Möglichkeiten gibt es, wenn eine kirchlich gültige Ehe scheitert und der Wunsch nach einem neuen Partner besteht?

Mit ihrem Ja-Wort erklären Brautpaare bei der kirchlichen Eheschließung ihr unwiderrufliches Einverständnis zur Unauflöslichkeit ihrer Ehe. Sofern beide Partner getauft sind, ist das Eheband zugleich Sakrament, d. h. Zeichen der Nähe Gottes, und damit durch keine menschliche Macht scheidbar.

Die Erfahrung zeigt aber auch, dass der Wunsch nach Beständigkeit und Unauflöslichkeit manchmal nicht erfüllbar ist und Partnerschaften scheitern. Jedoch entsteht mit der Zeit oft der Wunsch nach einem neuen Partner, nach einer zweiten Chance. Eine zweite Ehe kann die Kirche jedoch aufgrund der Unauflöslichkeit einer sakramental geschlossenen Ehe nicht ermöglichen.
Es kann jedoch sein, dass aus einem bestimmten Grund die Ehe am Tag der Trauung nicht gültig geschlossen wurde. Sei es, dass ein Ehehindernis vorlag, sei es, dass einer der Partner innerlich die Unauflöslichkeit abgelehnt hat, etc. etc. Die Kirche kennt eine ganze Reihe von Gründen, aus denen heraus eine Ehe nicht gültig zustande kommt. Die Prüfung erfolgt in einem sogenannten Ehenichtigkeitsverfahren bei einem kirchlichen Gericht. Wird die Nichtigkeit der Ehe festgestellt, sind die Partner wieder frei für eine kirchliche Eheschließung.

Strebt jemand die Nichtigkeitserklärung seiner Ehe an, sollte er zunächst ein unverbindliches Beratungsgespräch beim jeweiligen Offizialat in Anspruch nehmen. Dort wird geprüft, ob es einen hinreichenden Verdacht gibt, die Nichtigkeit der Ehe anzunehmen und es werden Fragen zum Verfahren geklärt.