Bischöflich Münstersches Offizialat
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10. März 2023

Bischof entscheidet am 21. April über Zuschnitt der Pastoralen Räume

Ende April entscheidet Bischof Felix Genn über den geographischen Zuschnitt der Pastoralen Räume. Der Kirchensteuerrat und der Pastoralrat für den niedersächsischen Teil des Bistums Münster unterstützen die weiteren Schritte. Im Mai bietet das Bischöfliche Münstersche Offizialat Konferenzen in allen Pastoralen Räumen an.

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Weihbischof und Offizial Wilfried Theising

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Dr. Markus Wonka

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Michael gr. Hackmann

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Günter Eilers

Vechta/Oldenburger Land. Nach den flächendeckenden Informationsabenden in allen Pfarreien im Oldenburger Land zeichnet sich jetzt der weitere Weg für die kirchliche Entwicklung ab. Bischof Dr. Felix Genn wird Ende April über den geographischen Zuschnitt der künftigen Pastoralen Räume entscheiden. Diese brauchen im weiteren Verlauf für ihre Arbeitsfähigkeit eine verlässliche Struktur. Nach intensiver Prüfung sollen auch im Oldenburger Land diese Pastoralen Räume die Rechtsform eines Kirchengemeindeverbandes erhalten. Die Kirchengemeindeverbände als Trägerstruktur könnten dann zum 1. Januar 2024 durch Weihbischof und Offizial Wilfried Theising errichtet werden.

Schon länger wird mit den Pfarreien zudem beraten, wie in Zukunft eine zukunftsorientierte Trägerstruktur für die Kindertagesstätten aussehen könnte. Die derzeitigen Überlegungen sehen vor, die zukünftigen Kirchengemeindeverbände als regionale Träger für die Kindertagesstätten zu etablieren. Dies garantiert eine enge Anbindung an die Pfarrei vor Ort.

„Hinsichtlich der langfristigen Sicherung und Stärkung der Kindertagesstätten im Oldenburger Land hat sich gezeigt, dass es wichtig ist, die Nähe zu den Pfarreien zu erhalten und zu stärken“, erklärt Weihbischof Theising und fährt fort: „Kindertagesstätten sind wichtige Lebensorte des Glaubens in den Pfarreien. Seelsorger und Gremien der Pfarreien werden die Arbeit in den Kitas weiter mitgestalten. Zugleich muss vor dem Hintergrund sinkender Zahlen aktiver Priester, pastoraler Mitarbeitenden und freiwillig Engagierter sichergestellt werden, dass den immer komplexer werdenden Anforderungen an den Betrieb von Kindertagesstätten nachgekommen wird.“

Aus Sicht des BMO erscheint es deshalb sinnvoll, dass die Kirchengemeindeverbände in den Pastoralen Räumen zum 1. August 2024 die Trägerschaft der katholischen Kindertagesstätten für die jeweils zugehörigen Pfarreien und mittelfristig auch Trägeraufgaben für kirchliche und pastorale Aufgaben in den Pfarreien übernehmen. Finanzdirektor Michael gr. Hackmann betont: „Alle Arbeitsplätze sind sicher; niemand muss Sorge um ihre und seine Stelle haben.“ Die Pfarreien geben mit dieser Trägerstruktur keine Verantwortung „nach oben“ ab, sondern schließen sich zusammen, um die Herausforderungen in der pastoralen Entwicklung gemeinsam zu schultern. „Die Errichtung der Pastoralen Räume bietet einen Rahmen für die notwendige Kirchenentwicklung vor Ort“, erläutert Dr. Markus Wonka.

Den Zuschnitt der Pastoralen Räume sowie die Errichtung von Kirchengemeindeverbänden und die Folgen für die Pfarreien haben kürzlich auch der Pastoralrat und Kirchensteuerrat für den niedersächsischen Teil des Bistums Münster beraten. Die Gremien unterstützen den eingeschlagenen Weg mit breiter Mehrheit.

Nach der Errichtung der Pastoralen Räume bietet das Bischöflich Münsterische Offizialat im Mai und November 2023 in allen Pastoralen Räumen des Oldenburger Landes repräsentative Konferenzen mit den leitenden Pfarrern, Vertreterinnen und Vertretern des Seelsorge-Personals, der Kirchenausschüsse und der Pfarreiräte an. „Dabei werden die bisherigen Überlegungen vertieft, weitere Schritte und die Gestaltung der Pastoralen Räume beraten und in die Wege geleitet“, erklärt Günter Eilers, externer Projektleiter für die Entwicklung der Pastoralen Räume im Oldenburger Land.

Information: Weitere Informationen über die Einführung von Pastoralen Räumen finden sich hier.