Downloads im Bereich Recht/Kirchenrecht
Kirchenvermögenverwaltungsgesetz (KVVG)
Kirchenausschüsse vertreten ihre jeweilige Kirchengemeinde und verwalten ihr Vermögen (§1).
In der Fassung vom 18.3.2016, in Kraft gesetzt zum 1.5.2016
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Geschäftsanweisung für Kirchenausschüsse
ergangen auf der Grundlage von § 19 KVVG.
In der Fassung vom 18.03.2016, in Kraft gesetzt zum 1.05.2016
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Wahlordnung für Kirchenausschüsse
im Oldenburgischen Teil der Diözese Münster. Erlassen auf der Grundlage von § 19 Kirchenvermögensverwaltungsgesetz (KVVG).
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Gesetz über den Kirchlichen Datenschutz (KDG)
in der Fassung des einstimmigen Beschlusses der Vollversammlung des Verbandes der Diözesen Deutschlands vom 20. November 2017 für die Römisch-Katholische Kirche im Oldenburgischen Teil der Diözese Münster – Offizialatsbezirk Oldenburg – gemäß der Veröffentlichung im Kirchlichen Amtsblatt Münster 2018 Art. 45 mit Änderungen.
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