Staatliches Recht und Kirchenrecht
Verbindliche und wichtigste Grundlage für das katholische Leben im Offizialatsbezirk Oldenburg ist die Frohe Botschaft, die Bibel. Daran orientiert haben sich über Jahrhunderte zahlreiche Regeln, Normen und Gesetze entfaltet, die für jeden Christen und sein Leben in Gemeinschaft einen verlässlichen Rahmen schaffen und ihn vor Willkür schützen wollen.
Dafür sind im Bischöflich Münsterschen Offizialat zwei Bereiche zuständig. Die Fachstelle Kirchenrecht bearbeitet vor allem rein innerkirchliche Rechtsfragen, deren Rahmenrecht der Codex iuris canonici ist. Schwerpunkte bilden das Sakramentenrecht und darin wiederum das Eherecht. Darüber hinaus übernimmt die Fachstelle Kirchenrecht Aufgaben des Kirchengerichtes in Abstimmung mit dem diözesanen Offizialat in Münster.
In der Fachstelle Recht laufen alle anderen rechtlichen Fragen zusammen. Die Stiftungsaufsicht des Offizialates ist hier verankert, hier werden zur Unterstützung der Pfarreiarbeit Mustervorschriften erarbeitet. Nicht zuletzt werden hier kirchenoberliche Genehmigungen geleistet oder vorbereitet.
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