Stiftungsaufsicht
Die rechtsfähigen kirchlichen Stiftungen, die ihren Sitz im Oldenburgischen Teil der Diözese Münster haben, unterliegen der Aufsicht des Bischöflich Münsterschen Offizialats als zuständige kirchliche Stiftungsbehörde.
Als Vorschrift im Sinne des § 20 Niedersächsischen Stiftungsgesetzes existiert eine Kirchliche Stiftungsordnung für den Oldenburgischen Teil der Diözese Münster (KiStiftO).
Über 60 kirchliche Stiftungen, teilweise noch aus dem 19. Jahrhundert stammend, erfüllen ausschließlich oder überwiegend kirchliche Aufgaben und unterhalten oder fördern Krankenhäuser, Altenheime und sonstige soziale Einrichtungen.
Die kirchliche Stiftungsbehörde stellt sicher, dass die kirchlichen Stiftungen im Einklang mit den Gesetzen und der Stiftungssatzung verwaltet werden und der Wille des Stifters verwirklicht wird.
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Justitiar
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